Durch den Wegfall des Kinderreisepasses müssen für die Beantragung des Personalausweises / des Reisepasses folgende Vorschriften beachtet werden:
- bei gemeinsamen Sorgerecht der Eltern müssen beide Eltern bei der Beantragung des Dokuments unterschreiben
(Ausnahme Zustimmungserklärung eines Elternteils)
- biometrisches Bild des Kindes
- ab Vollendung des sechsten Lebensjahrs müssen die Fingerabdrücke der Kinder erfasst werden
- ab Vollendung des zehnten Lebensjahrs ist das Kind unterschriftspflichtig
- Kinder ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten selbst vor Ort sein