Kostenlose Windelsäcke für Neugeborene und inkontinente Pflegebedürftige

  • einmalig fünf Stück

Eltern von Neugeborenen erhalten ein Willkommensschreiben von Frau Landrätin Schweiger, diesem wird ein Gutschein über den einmaligen Bezug von insgesamt fünf Müllsäcken beigefügt.

Gegen Vorlage des Willkommensschreiben und des Gutscheins (Original) händigt Ihnen die Gemeinde Pfatter einmalig fünf Müllsäcke aus.
Ein nachträglicher Bezug ohne Vorlage eines Gutscheins ist nicht möglich.

Voraussetzungen für die Aushändigung von gebührenfreien Windelsäcken:

  • Der Bezug von Windelsäcken ist mit einem Formular zu beantragen.
  • Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person, Angehörige oder Betreuungsbefugte
  • Förderfähig sind auf Antrag inkontinente, pflegebedürftige Personen (altersunabhängig und unabhängig von einer Pflegestufe), die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Regensburg gemeldet sind und zuhause / in einem Privathaushalt gepflegt werden.
  • Die Inkontinenz der pflegebedürftigen Person ist durch ein aktuelles ärztliches Attest nachzuweisen. (mit vorraussichtlicher Angabe der Dauer)
  • Antrag und ärztliches Attest sind gemeinsam bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen.
  • Ab Antragstellung werden für die Dauer der bestätigten Inkontinenz bis zu maximal 12 Windelsäcke pro Jahr durch die Gemeinde ausgegeben.
  • Der Antrag ist mit Vorlage eines neuen aktuellen Attests nach der Förderperiode für die Folgezeit neu zu stellen.
  • Die Berechtigung zum Bezug endet, wenn kein Pflegebedarf mehr besteht oder keine häusliche Pflege mehr erfolgt.
  • Die Kostenübernahme erfolgt durch den Landkreis Regensburg